§ 4 Organisation und Personal
Stand: 05.07.2020
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Schleswig, 13.07.2016 – 4 MR 1/16Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 28.09.2016 – 4 LB 25/16
- OVG Schleswig, 28.09.2016 – 4 LB 24/16
- LAG Niedersachsen, 22.12.2004 – 5 Sa 1386/03
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Deponiebetreiber hat die Organisation einer Deponie so auszugestalten, dass
1.
jederzeit ausreichend Personal, das über die für ihre jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt, für die wahrzunehmenden Aufgaben vorhanden ist,
2.
die für die Leitung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen nach Anhang 5 Nummer 9 teilnehmen,
3.
das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt,
4.
die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt ist sowie
5.
Unfälle vermieden und eventuelle Unfallfolgen begrenzt werden.